Sachverständiger für Immobilienbewertung

Leistungen

Erstellung von Verkehrs- / Marktwert-Gutachten
sowie Beleihungswert-Gutachten für:

unbebaute Grundstücke

bebaute Grundstücke

  • Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
  • Gewerbe- und Spezialimmobilien 
(Handel, Industrie, Logistik, Gastronomie, Hotels, Tankstellen etc.)

grundstücksgleiche Rechte

  • Wohnungseigentum
  • Teileigentum (z.B. Büro-, Praxis- oder Ladeneinheiten etc.)
  • Erbbaurechte

Rechte und Belastungen am Grund und Boden

  • Wohnungs- und Nießbrauchsrechte
  • Altenteilsregelungen mit / ohne Pflegeverpflichtung
  • Verrentung von Kaufpreisen
  • Kapitalisierung von Leib- und Zeitrenten
  • Bodenverunreinigungen (Altlasten)

Bewertungs-Sonderfälle

  • Feststellung der Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich (Ehescheidung)
  • Feststellung des niedrigeren Gemeinen Werts zu erbschafts- und schenkungssteuerlichen Zwecken
  • Zwangsversteigerungen / Versteigerungen zur Aufhebung der (Eigentümer-)Gemeinschaft
  • Insolvenz- und Nachlassregelungen

Zu einer qualifizierten Bewertung von Immobilien gehört u.a. die Erhebung der planungs- und sonstigen rechtlichen Gegebenheiten, bei bebauten Grundstücken die Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen sowie des Gebäude-Rauminhalts bzw. der Brutto-Grundfläche, nachhaltig erzielbarer Marktmieten / Pachten, die Sichtprüfung und Beurteilung der Bausubstanz auf erkennbare Bauschäden oder Baumängel sowie die Bewertung von Rechten und Lasten.

Wertgutachten werden von mir grundsätzlich als Individualgutachten und nur als sogenanntes „Vollgutachten“ erstellt.
Warum ist das so? Gutachten von qualifizierten Sachverständigen dienen in der Regel dazu, eine fundierte fachliche Beurteilung mit größtmöglicher Rechtssicherheit zu schaffen. Dazu ist eine in allen Teilen auch für Dritte nachvollziehbare und deshalb ausführlich dokumentierte Bewertung unverzichtbar.

Sogenannte „Kurzgutachten“ erfüllen zwar auf den ersten Blick den Kundenwunsch nach einem kostengünstigen Gutachten mit einer Wertaussage. Solche Aussagen sind aber wegen der fehlenden Nachvollziehbarkeit im Schadens- oder Streitfall für beide Partner – Kunde und Gutachter – gleichermaßen risikoreich.
Die im Internet von vielen Portalen angebotenen Schnellbewertungen auf Grundlage rein statistischer Marktdaten können die individuellen wertbeeinflussenden Merkmale einer Immobilie (z. B. Bauzustand, Rechte und Belastungen im Grundbuch, lokale und regionale Besonderheiten) nicht berücksichtigen. Sie dienen vorrangig nur der Gewinnung von Adressdaten zur Akquise von Makleraufträgen.
Es gibt aber nahezu keine Immobilie, die keine rechtlichen oder technischen Besonderheiten aufweist – man muss sie nur auch erkennen!
Automatisierte Schnellbewertungen sind deshalb vorrangig nur für Massenbewertungen geeignet (z.B. große Immobilien-Portfolien) und können ein Individualgutachten nicht ersetzen.